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Beratung bei
Umstrukturierungen
im Unternehmen

Wie Sie sich schützen und was Sie tun können

Betriebe ändern sich. Die Gründe dafür sind meist wirtschaftlicher Natur. Als Arbeitnehmer kann Sie das verunsichern: Werden Sie versetzt? Oder sogar „eingespart“? Nur wer seine Rechte kennt, kann seine Ansprüche geltend machen.

Was bei einer Umstrukturierung geschieht

Sind Sie als Arbeitnehmer von einer Umstrukturierung betroffen, hängen Ihre Handlungsoptionen von der Art und dem Ausmaß der Umstrukturierung ab. Werden wesentliche Betriebsteile umstrukturiert oder grundlegende Änderungen in der Organisation vorgenommen, spricht man im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes von einer Betriebsänderung. Gibt es einen Betriebsrat, vertritt dieser erstmal die Interessen der Arbeitnehmer. Er verhandelt mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan.

Der Betriebsrat verhandelt über einen Interessenausgleich und den Sozialplan

Bei einem Interessenausgleich wird über die Art und Weise der Betriebsänderung verhandelt. Ein Sozialplan soll die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsänderung abmildern (z.B. durch Umzugsgelder oder Abfindungen). Führt der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durch, so erhalten Sie als Arbeitnehmer zumindest Ausgleichsansprüche aus dem zugehörigen Sozialplan.

Wie Sie selbst tätig werden können

Unabhängig vom Betriebsrat können Sie auch selbst handeln. Sollen Sie versetzt werden, so kann das nur nach den Vorgaben des Arbeitsvertrages geschehen. Sind im Arbeitsvertrag ein bestimmter Arbeitsort und eine bestimmte Tätigkeit vereinbart, müssen diese mit der neuen Arbeitsstelle im Einklang stehen. Was Sie tun können: Sie können als Arbeitnehmer versuchen, Ausgleichsleistungen auszuhandeln. Besprechen Sie Ihre Optionen gerne mit unseren Rechtsexperten.

Was Sie bei einer Kündigung tun können

Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber strenge Vorgaben einhalten – durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder einen Tarifvertrag. Deshalb bieten Arbeitgeber häufig » Aufhebungsverträge an, die eine Abfindung vorsehen. Seien Sie hier kritisch. Diese Verträge können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen und Sie um Vergütungsansprüche bringen (z.B. von Überstunden). Dennoch können Arbeitnehmer die Verhandlungen zu ihren Gunsten nutzen, wenn sie über die Konsequenzen aufgeklärt sind. Deshalb sollten Sie in jedem Fall fachlichen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen. Gerne ist unsere Kanzlei für Sie da. Bei einer Kündigung sichern wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden einen Beratungstermin in unserer Kanzlei zu.

Umstrukturierungen bedeuten nicht zwangsläufig einen Nachteil. Wer aber seinen Arbeitsplatz in Gefahr sieht oder sich benachteiligt fühlt, der muss Handeln. Um die eigenen Rechte effektiv geltend zu machen. Lassen Sie nicht alles über sich ergehen wenn Sie unzufrieden sind. Wir beraten Sie gerne welche Möglichkeiten Sie haben und welche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber für Sie sinnvoll sind.

Sollen Sie sich bei Umstrukturierungen ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen? Was müssen Sie in Kauf nehmen, was nicht?

Sie haben ein anderes Anliegen? Gerne sind wir Ihnen auch bei allen anderen Angelegenheiten des Arbeitsrechts behilflich.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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LABISCH Kanzlei für Arbeitsrecht erklärt: Umstrukturierung

Als Arbeitnehmer haben Sie von einer drohenden Umstrukturierung mit eventuellen Entlassungen erfahren und sind sehr besorgt. Dieses Video erklärt Ihnen in 2 Minuten, was Sie selbst tun können. Und was Sie keinesfalls tun sollten!

Dazu beraten wir Sie. Wir finden für Sie immer eine Lösung!