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Eine Visitenkarte der Kanzlei Labisch

Das Aushandeln von
Aufhebungsverträgen
und Abfindungen

So verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber

Wenn Sie als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden, kann das diverse Gründe haben. Es ist Ihnen nicht mehr zumutbar für Ihren Arbeitgeber zu arbeiten, oder Sie haben ein lukratives Jobangebot von einem anderen Arbeitgeber. Unangenehm wird es, wenn der Arbeitgeber die Initiative ergreift. Zwei Varianten stehen ihm zur Verfügung: die Kündigung und der Aufhebungsvertrag.

Was eine Kündigungsschutzklage leistet

Werden Sie gekündigt, können Sie dagegen mit einer »»Kündigungsschutzklage vorgehen. Das kann das Arbeitsverhältnis retten. Und es erleichtert das Aushandeln einer Abfindung. Allerdings: Ob eine Abfindung ausgehandelt wird und wie hoch diese ausfällt, hängt maßgeblich von Ihrer Verhandlungsstärke oder besser der Ihres Rechtsbeistandes ab. Das Gesetz gewährt dem Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen einen Anspruch. Für die Verhandlungssituation gilt: Hier zählen arbeitsrechtliche Fachkenntnisse, Erfahrung und Kommunikationsstärke. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass Arbeitnehmer, die diesen Weg alleine beschreiten, in der Regel leer ausgehen. Um eine Kündigungsschutzklage mit Erfolg abzuschließen, empfiehlt sich eine Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht. Achtung: Hierfür bleiben Ihnen nach Kündigungszugang nur 3 Wochen! Bei Kündigung wollen wir schnell für Sie da sein. Deshalb bekommen Sie bei uns im Kündigungsfalle innerhalb von 48 Stunden einen Beratungstermin.

Augen auf beim Aufhebungsvertrag

Bei einem Aufhebungsvertrag bietet der Arbeitgeber an, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Beide Parteien müssen der Beendigung zustimmen. Das Problem: Als Arbeitnehmer genießen Sie dann nicht mehr den gesetzlichen Schutz, der Ihnen bei einer Kündigung zusteht. Sie haben alle rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen selbst zu verantworten. Es kann zu einer 12-Wochen-Sperrzeit für Ihr Arbeitslosengeld kommen. Eine Kündigungsschutzklage ist Ihnen verwehrt – Ihr stärkstes Verteidigungsinstrument. Auch Ansprüche können verfallen. Seien Sie also wachsam, denn: Als Arbeitnehmer müssen Sie sich selbständig über die Folgen eines Aufhebungsvertrages informieren. Fragen Sie deshalb gerne unsere Rechtsexperten bevor Sie einem Aufhebungsvertrag seitens Ihres Arbeitgebers zustimmen.

Wie Sie einen Aufhebungsvertrag zu Ihren Gunsten nutzen

Aufhebungsverträge haben aber auch Vorteile. Sie bieten eine besondere Flexibilität was Beendigungszeitpunkt und Modalitäten angeht. Das macht ihn für Arbeitgeber so interessant. Aber auch Sie können als Arbeitnehmer mitgestalten. Zum Beispiel können Sie Abfindungen in frei verhandelbarer Höhe vereinbaren. Vorsicht: Hier müssen Sie unbedingt die sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten beachten. Damit Sie einen Aufhebungsvertrag zu Ihren Gunsten nutzen, brauchen Sie eine gute Beratung und einen Rechtspartner mit Verhandlungsgeschick und dem Fachwissen um das komplexe Rechtsgebiet des Arbeitsrechts. Gerne sind wie hier für Sie da.

Wissen zählt. Es kann Ihnen bares Geld einbringen. Lassen Sie einen im Entwurf ausgehandelten Aufhebungsvertrag besser von einem Rechtskundigen überprüfen. Und setzen Sie in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber auf einen kompetenten Fachanwalt.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht verhandeln will? Wie hoch kann eine Abfindung ausfallen?

Sie haben ein anderes Anliegen? Gerne sind wir Ihnen auch bei allen anderen Angelegenheiten des Arbeitsrechts behilflich.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

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LABISCH Kanzlei für Arbeitsrecht erklärt: Aufhebungsvertrag

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erhalten und machen sich große Sorgen. Dieses Video erklärt Ihnen in 2 Minuten, was Sie selbst tun können. Und was Sie unterlassen sollten!

Sofern Ihre Fragen im Video nicht beantwortet werden, empfehlen wir Ihnen, ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht zu vereinbaren.

Wir werden eine Lösung finden.