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Eine Statur von Justitia in der Kanzlei Labisch

Das
Betriebsverfassungsrecht

Grundlagen, die für Sie wichtig sind

Das Betriebsverfassungsrecht regelt Rechte und Pflichten der Betriebsparteien. Und die Rechtsstellung des Betriebsrats – der Schnittstelle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Ihre Rechtslage als Betriebsrat

Als Betriebsrat sind Sie zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ mit dem Arbeitgeber verpflichtet. Das soll den Frieden im Betrieb sichern und die Produktivität erhalten. Der Betriebsrat wird vollständig durch den Arbeitgeber finanziert. Und: Als Betriebsrat stehen Ihnen Beteiligungsrechte bei bestimmten Maßnahmen des Arbeitgebers zu – diese können unterschiedlicher Natur sein. Geht es zum Beispiel um Personalplanung, steht Ihnen nur ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht zu. Bei Fragen zur Betriebsordnung (z. B. Kleiderordnung) besteht ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.

Der Unterschied zwischen Mitwirkungsrechten und Mitbestimmungsrechten

Deshalb unterscheidet man zwischen Mitwirkungsrechten und Mitbestimmungsrechten. Mitwirkungsrecht bedeutet zum Beispiel Unterrichtungs- und Anhörungsrecht. Mitbestimmungsrecht bedeutet, als Betriebsrat dürfen Sie Maßnahmen inhaltlich mitgestalten. Sie beraten dann mit dem Arbeitgeber über deren Durchführung. Wichtig für Sie: Sie haben hier ein Vetorecht. Der Arbeitgeber braucht Ihr Einverständnis. Kommen Sie zu keiner Einigung, können Sie die Einigungsstelle anrufen, die dann entscheidet. Der Spruch der Einigungsstelle hat bei zwingendem Mitbestimmungsrecht bindende Wirkung.

Warum Sie die Auswirkungen eines Rechtsspruchs unbedingt kennen sollten

Kommt es zu einem Rechtsspruch der Einigungsstelle, werden den Betriebsparteien Rechte und Pflichten auferlegt. Hier sollten Sie sich auskennen. Denn die Missachtung der Vorschriften kann zu rechtswidrigen Anweisungen, unwirksamen Kündigungen, Schadensersatzforderungen oder auch Abfindungsansprüchen führen. Gerne können Sie sich in unserer Kanzlei gründlich über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Unser Tipp: Als Betriebsratsmitglied können Sie auf Kosten des Arbeitgebers spezielle Rechtsschulungen besuchen. Hierzu halten wir für Sie passgenau Seminarangebote parat. Wir informieren Sie gerne.

Warum Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen sollten

Die Anrufung bei der Einigungsstelle ist ein Verhandlungsinstrument, das Sie nicht unterschätzen sollten. Hier trägt Ihr Rechtsanwalt zu einer Verhandlung auf Augenhöhe bei. Er kann Ihnen auch sagen, wann zwingende Mitbestimmungsrechte bestehen. Ihr Rechtsanwalt kennt sich außerdem mit den Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sowie der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers aus (siehe Beschlussverfahren). Selbstverständlich helfen wir Ihnen als Kanzlei für Arbeitsrecht gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.

Betriebsrat zu sein ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Um dieser Aufgabe rechtlich gewachsen zu sein, bietet sich eine Rechtschulung an. Außerdem lohnt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen, dem Sie im Ernstfall wirklich vertrauen. Gerne sind wir hier für Sie da.

Sie sind an Schulungen interessiert? Oder haben weitere Fragen zum Betriebsverfassungsrecht?

Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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