Wie Sie als Betriebsrat vor der Einigungsstelle sicher auftreten
Scheitern Verhandlungen, tritt die Einigungsstelle zusammen. Entweder, man einigt sich dann freiwillig. Oder es wird ein „Urteil“ gefällt: der Einigungsstellenspruch. Das Ergebnis ist verbindlich. Und es wird maßgeblich vom Verhandlungsgeschick der Rechtsvertreter beeinflusst.
Warum Sie die Interessen der Gegenpartei kennen sollten
Um geschickt zu verhandeln, sollten Sie die Interessen der Gegenpartei kennen. Kennen Sie die Interessen der Gegenpartei, können Sie Eingeständnisse machen und dadurch Einfluss gewinnen. Natürlich müssen Sie auch um Ihre eigenen Interessen wissen und in Ihre Verhandlungsstrategie einbeziehen. Damit haben Sie die Basis für eine sachliche und interessenorientierte Strategie. Das ist zielführender als personenbezogenes Debattieren. Dies ist genau die Stärke unserer Kanzlei. Durch die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und den bewussten Entschluss auch für Arbeitgeber als Kanzlei da zu sein, kennen wir unsere Gegner und deren Handlungsstrategien sehr gut. Dies verschafft uns den entscheidenden Vorsprung in jeder Verhandlung.
Wählen Sie Ihren Vertreter klug
Sie sollten auf die Besonderheiten Ihres Einigungsstellenverfahrens vorbereitet sein. Vor der Einigungsstelle treffen die Vertreter der Parteien, deren Rechtsbeistand sowie der Vorsitzende aufeinander, meist ein Arbeitsrichter. Egal welche Partei: Ein verhandlungsstarker Vertreter ist Gold wert. Darum sollte Ihr Vertreter über Erfahrung, Verhandlungsgeschick, eine sachliche Strategie und Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung besitzen. Wählen Sie Ihre Vertretung vor der Einigungsstelle klug, dann steigen Ihre Erfolgsaussichten enorm. Durch unsere Konzentration auf nur ein Rechtsgebiet sind wir immer auf dem aktuellsten Stand das Arbeitsrecht betreffend.
Gut, wenn Sie den Vorsitzenden kennen
Die Partei, die als erste die Person des Vorsitzenden vorschlägt, beeinflusst die Verhandlung –zumindest indirekt. Denn der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und spricht sich bei Uneinigkeit zugunsten einer Partei aus. Ihrem Vorschlag des Vorsitzenden muss die Gegenpartei nicht zustimmen, braucht für die Ablehnung aber klare Gründe. Wenn Sie den Vorsitzenden benennen, kann das also für Sie günstig sein. Hier überlegen wir mit Ihnen gemeinsam wer Ihr favorisierter Vorsitzender sein könnte, der Ihre Interessen unterstützt.
Wie Sie die Kostentragungspflicht für sich nutzen
Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt üblicherweise der Arbeitgeber, einschließlich der Kosten für die Rechtsbeistände. Ob die Kosten für einen Rechtsanwalt im Vorfeld oder außerhalb des Einigungsstellenverfahrens auch übernommen werden, hängt von der Angelegenheit ab. Ob die so genannte Kostentragungspflicht wirksam wird, klären wir gerne mit Ihnen in einem Erstgespräch.
Kluge Verhandlungsstrategie, fundiertes Rechtwissen: das sind die Zutaten, die einen Auftritt vor der Einigungsstelle erfolgreich machen. Wählen Sie deshalb unsere Kanzlei als einen verhandlungsstarken Vertreter an Ihrer Seite. Gerne sind wir dieser Partner für Sie und verteidigen ihre Interessen und die der gesamten Belegschaft.
Als Betriebsrat sicher vor der Einigungsstelle auftreten? Wie Sie sich optimal vorbereiten?
Dazu geben wir Ihnen gerne Auskunft.