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Die arbeitsrechtliche
Due Diligence

Augen auf bei der Übernahme

Wenn Rechts- und Geschäftsbereiche eines Unternehmens überprüft werden, spricht man von „Due Diligence“. Üblicherweise prüft der Kaufinteressent, zum Beispiel bei Übernahmeverhandlungen. Doch auch die Überprüfung des eigenen Unternehmens kann Sinn haben – wenn man veraltete, unwirtschaftliche und risikoträchtige Strukturen beseitigen will.

Für wen ein Due-Diligence-Report Vorteile hat

In einem Due-Diligence-Report wird die Leistungsstärke eines Unternehmens eruiert. Ermittelt werden mögliche Risiken oder eventueller Handlungsbedarf. Das hat für Käufer und Verkäufer Vorteile: Der Käufer kennt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Er kann, falls notwendig, vom Verkäufer Gewährleistungsversprechen fordern. Für den Verkäufer hat der Bericht Beweisfunktion: Der Käufer kann sich später nicht auf Unkenntnis berufen.

Warum Due Diligence empfehlenswert ist

Bei einer Due Diligence werden die Arbeitsverhältnisse einer rechtlichen und wirtschaftlichen Würdigung unterzogen. Schwerpunkt kann hier die betriebliche Altersversorgung sein. Eine präzise Analyse der Verbindlichkeiten ist sehr empfehlenswert. Verborgene Deckungslücken in der Versorgungskasse und andere Missstände können ein hohes wirtschaftliches Risiko für ein Unternehmen bedeuten. Deshalb unser Tipp: Denken Sie beizeiten auch über eine Due Diligence für Ihr eigenes Unternehmen nach. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht hilft Ihnen hier gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.

Vorsicht: Achten Sie auf das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer

Kommt es zu einem Asset Deal, bei dem Wirtschaftsgüter erworben werden, sind die Konsequenzen eines „Betriebsübergangs“ (§613a BGB) zu prüfen. Mit der Übernahme gehen Betriebsmittel und Arbeitsverhältnisse des Betriebs auf den Erwerber über. Er tritt in die Rechtsstellung des Arbeitgebers ein. Dem können die Arbeitnehmer jedoch widersprechen.

Warum eine präzise Kenntnis der Anstellungsverhältnisse unabdingbar ist

Sie sollten wissen, welche Mitarbeiter das eigentliche Unternehmens-Know-how besitzen und ob sie sich vom Unternehmen trennen können (Widerspruch, Kündigungsfristen, „Sabbatjahr“, etc.). Lassen Sie auch prüfen, ob diese Mitarbeiter Geheimhaltungspflichten und Wettbewerbsverboten unterliegen. Lassen Sie außerdem Urlaubs- und Überstundenguthaben sowie Bonus- und Zusatzleistungen aufstellen. Schließlich ist das Personal ein wesentlicher wertbildender Faktor des Unternehmens. Hier helfen Ihnen unsere Fachexperten gerne weiter.

Nur wer die Anstellungsverhältnisse genau kennt, kennt die Markttauglichkeit des Unternehmens. Lassen Sie ein Unternehmen also auf Herz- und Nieren prüfen, bevor Sie es übernehmen. Und denken Sie auch hin und wieder über eine betriebseigene Due Diligence nach. Hier kann Ihnen unsere Kanzlei mit Rechtsexperten im Arbeitsrecht wertvolle Dienste leisten.

Wer erstellt einen Due-Diligence-Report? Welche arbeitsrechtlichen Bedingungen sind für Sie noch zu beachten?

Sprechen Sie uns einfach an.

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