Warum Sie handeln sollten
Jeder hat ein Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Schikanöses Verhalten von Mitarbeitern und Vorgesetzten muss niemand dulden. Wer Ansprüche frühzeitig geltend macht verhindert Gesundheitsschäden wie Depressionen und kann seiner Arbeit wieder souverän nachgehen. Sollte ein Jobwechsel unumgänglich sein, verhilft die richtige Strategie und effiziente Verhandlungsführung oftmals noch zu einer ansehnlichen Abfindung.
Dulden ist der erste Fehler
Meinungsverschiedenheiten treten in der Zusammenarbeit mit anderen Menschen zwangsläufig auf. Davon zu unterscheiden sind jedoch systematische Anfeindungen, Ignorieren, Erniedrigungen, und Beleidigungen – kurz Mobbing. Hierbei handelt es sich nicht um sachliche Differenzen zwischen zwei Menschen, sondern um Angriffe gegen die Person. Tätern will dies oft nicht bewusst sein und Arbeitgeber lassen auch mal Fünf gerade sein oder schauen ganz weg. Wer betroffen ist, leidet jedoch unter dem Arbeitsklima. Stress, schlechtere Arbeitsleistung und die Abgrenzung von Kollegen sind die Folge. Doch betroffene Arbeitnehmer können handeln. Neben Unterlassungsansprüchen stehen Arbeitnehmern auch Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Der Arbeitgeber muss schützen
Bei Streitigkeiten im betrieblichen Umfeld wenden Arbeitnehmer sich oft intuitiv an den Arbeitgeber und liegen damit grundsätzlich richtig. Es gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitgebers die Rechte und Rechtsgüter des einzelnen Arbeitnehmers zu schützen und ggf. Gegenmaßnahmen einzuleiten. Störer müssen abgemahnt, versetzt und notfalls gekündigt werden. Bei der Auswahl der Maßnahme ist dem Arbeitgeber jedoch ein Ermessensspielraum einzuräumen.
Das Mobbing frühzeitig beenden
Wird der Arbeitgeber einbezogen, so ist auf die richtige Herangehensweise zu achten. Zunächst ist der Arbeitgeber auf sachliche Informationen angewiesen bevor er geeignete Gegenmaßnahmen treffen kann. Wer die einzelnen Verhaltensweisen des Täters / der Täter konkret benennen kann beschleunigt das Verfahren ungemein. Führen Sie also eine Art Tagebuch über konkrete Vorkommnisse, diese Dokumentation hilft Ihnen in der späteren Auseinandersetzung. Bleibt der Arbeitgeber trotz Kenntnis der Vorfälle untätig oder handelt nur „halbherzig“, so verletzt er seine arbeitsvertragliche Schutzpflicht. Diese Situation ist heikel, die weitere Zusammenarbeit oftmals gefährdet. Hier helfen Ihnen unsere Spezialisten aus dem Arbeitsrecht gerne weiter und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Mobbing stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Spätestens wenn dadurch Anzeichen einer Depression oder andere gesundheitliche Schäden ausgelöst werden oder ein sofortiger Jobwechsel notwendig erscheint, sollten betroffene Arbeitnehmer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht ziehen. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie hier individuell zur konkreten Vorgehensweise. Dabei kommt Ihnen nicht nur unser verhandlungssicheres Auftreten zugute, sondern auch unser Fachwissen rund um das Arbeitsrecht und die Beweispflichten im „Mobbing“-Prozess.
Mobbing tritt in zahlreichen Variationen auf. Auch Arbeitgeber mobben oder maßregeln – und Arbeitnehmer erdulden es. In unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei erfahren Sie alles über Ihre Rechte von A wie Abfindung bis Z wie Zurückbehaltungsrecht. Unsere Rechts- und Fachanwälte informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Lösung. Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten wir Sie gerne und setzen uns für Ihr Recht ein.
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