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Die übertragende
Sanierung

So gelingt sie erfolgreich

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, gibt es grundsätzlich zwei Sanierungskonzepte: Das jeweilige Unternehmen wird entweder fortgeführt oder übertragen – zumindest teilweise. Das nennt man übertragende Sanierung. Was es dabei für Sie zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept

Die übertragende Sanierung führt überwiegend zu erfolgreichen Restrukturierungen. Dabei werden die werthaltigen Aktiva auf einen Dritten übertragen, während die Verbindlichkeiten im Unternehmen verbleiben. Durch den Erlös werden Gläubiger in höherem Umfang zufrieden gestellt. Produkte des Unternehmens und Arbeitsplätze bleiben erhalten. Allerdings müssen Sie steuer-, gesellschafts- und arbeitsrechtliche Vorgaben beachten, insbesondere die des Instituts des Betriebsübergangs. Lassen Sie sich hier von uns ausführlich beraten, um eventuelle Formfehler und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

Wann Sie Kündigungen vornehmen dürfen und wann nicht

Kündigungen wegen eines Betriebsübergangs sind unzulässig. Denn als Erwerber treten Sie in die Arbeitsverhältnisse des Arbeitgebers ein. Tipp: Eine Kündigung ist dann zulässig, wenn nicht der Betriebsübergang, sondern die Sanierungsmaßnahmen den Wegfall des Arbeitsplatzes verursachen. Dazu muss ein Sanierungskonzept allerdings bereits greifbare Formen angenommen haben. Der Kündigungszeitpunkt spielt also eine entscheidende Rolle und sollte strategisch klug gewählt werden. Beachten Sie auch die übrigen Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung wie z.B. die richtige Sozialauswahl. Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich hier ein klärendes Gespräch besonders eignet.

Worauf es bei der Wahl Ihres Rechtsvertreters ankommt

Im Falle der übertragenden Sanierung eines Unternehmens sollten Sie sich am besten von einem Fachanwalt vertreten lassen, der Erfahrungen speziell in diesem Gebiet besitzt. Auch interdisziplinäre Fähigkeiten des Anwaltes für Arbeitsrecht spielen bei der Beratung eine maßgebliche Rolle: Gesichtspunkte des Gesellschaftsrechts etwa, der Vertragsgestaltung oder der wechselseitigen Abgrenzungen von Risiken spielen hier entscheidende Rollen. Wählen Sie Ihren Anwalt also mit Bedacht und achten Sie auf die Spezialisierung der Kanzlei.

Ob Sie von einer Insolvenz betroffen sind oder mit dem Gedanken einer Übernahme im Rahmen einer Sanierung nachdenken: Ein kompetenter Rechtspartner ist erfolgsentscheidend. Mit unserer Erfahrung und unserer Verhandlungsstärke stehen wir immer an Ihrer Seite.

Das eigene Unternehmen abkaufen – geht das? Welche Nachteile hat die übertragende Sanierung gegenüber einem Insolvenzplan?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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