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Das Aushandeln von
Aufhebungsverträgen
und Abfindungen

Worauf es bei Verhandlungen für leitende Angestellte ankommt

Als leitender Angestellter stehen Sie dem Arbeitgeber näher als manch anderer Arbeitnehmer. Verhandlungen auf Augenhöhe gelingen daher leichter und bieten größeren Gestaltungsspielraum. Insbesondere bei der Vertragsbeendigung ist jedoch Vorsicht geboten, um kein zu hohes Risiko einzugehen, Chancen aber auch nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Beendet der Arbeitgeber das Dienstversthältnis, so haben Sie zunächst zwei Optionen: Die Kündigungsschutzklage und den Aufhebungsvertrag.

Was Sie bei einer Kündigungsschutzklage beachten müssen

Werden Sie gekündigt, können Sie als leitender Angestellter eine » Kündigungsschutzklage anstrengen. Der Vorteil: Sie kann nicht nur das Arbeitsverhältnis retten, sondern auch das Aushandeln von Abfindungen oder anderen Leistungen forcieren. Ob und wie Sie eine Abfindung aushandeln, hängt von Ihrer Verhandlungsstärke ab, oder besser gesagt von jener Ihres Rechtsbeistandes. Denn unsere Erfahrungen zeigen, dass Arbeitnehmer die auf eigene Faust versuchen eine Einigung mit dem Arbeitgeber herbei zu führen, kaum eine Chance haben. Bei der Verhandlung entscheiden arbeitsrechtliche Fachkenntnisse, Erfahrung und Durchsetzungsstärke. Dazu müssen Sie wissen, dass das Gesetz dem Arbeitnehmer nur im Ausnahmefall einen Abfindungsanspruch gewährt. Hier sollten Sie also einen starken Rechtspartner wählen. Da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden muss, da sonst all Ihre Ansprüche unwiderruflich verfallen sind, sichern wir Ihnen nach erfolgter Kündigung innerhalb von 48 Stunden einen Beratungstermin in unserer Kanzlei zu.

Warum ein Aufhebungsvertrag Nachteile haben kann

Bietet Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, bedeutet das, dass Sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmen müssen. Das Problem: Sie genießen als Arbeitnehmer dann nicht mehr den gesetzlichen Schutz, der Ihnen bei einer Kündigung zusteht. Sie müssen alle Konsequenzen selbst verantworten. Zum Beispiel die sozialrechtlichen Folgen: Ihnen kann für 12 Wochen das Arbeitslosengeld gesperrt werden. Außerdem ist Ihnen die Option eine Kündigungsschutzklage zu erheben genommen – Ihr bestes Verteidigungsinstrument. Auch Vertragsklauseln können hinfällig werden. Über diese Folgen muss Sie ihr Arbeitgeber nicht aufklären sondern hier obliegt es Ihnen sich über die möglichen Folgen selbst zu informieren. Wir sind hier gern für Sie da und informieren Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten und deren speziellen Folgen.

Was ein Aufhebungsvertrag für Sie leisten kann

Aufhebungsverträge bieten besondere Flexibilität was den Beendigungszeitpunkt und die Modalitäten angeht. Das kann ihn auch für Sie als leitenden Angestellten interessant machen. Sie haben die Möglichkeit hier selbst gestaltend tätig zu werden und mit der Hilfe eines erfahrenen Anwaltes im Arbeitsrecht beispielsweise Freistellung mit Lohnfortzahlung und nicht zuletzt eine frei verhandelbare Höhe an Abfindung auszuhandeln und festzusetzen. Tipp: Beachten Sie hier die sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten. Für einen gewinnbringenden Aufhebungsvertrag braucht es umfassendes Wissen und starkes Verhandlungsgeschick. Nehmen Sie deshalb gerne unsere Beratungsleistung in Anspruch.

Ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in jedem Fall sinnvoll und zeigt Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine leistungsfähige Strategie mit der Sie gestärkt in die in Verhandlungen gehen.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Welche Wahl in Ihrem Fall die bessere ist, besprechen wir gerne mit Ihnen.

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LABISCH Kanzlei für Arbeitsrecht erklärt: Aufhebungsvertrag

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erhalten und machen sich große Sorgen. Dieses Video erklärt Ihnen in 2 Minuten, was Sie selbst tun können. Und was Sie unterlassen sollten!

Sofern Ihre Fragen im Video nicht beantwortet werden, empfehlen wir Ihnen, ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht zu vereinbaren.

Wir werden eine Lösung finden.