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Kanzlei Labisch: Hand mit Kugelschreiber

Die
Kündigungsschutzklage

Wie Sie Ihre Rechte durchsetzen

Werden Sie als leitender Angestellter gekündigt, können Sie das entweder hinnehmen oder gerichtlich prüfen lassen. Dies geschieht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.

Denken Sie auf jeden Fall über eine Klage nach

Erheben Sie eine Kündigungsschutzklage, überprüft das Gericht die Kündigung auf ihre Rechtswirksamkeit. Ihre Chancen stehen gut. Denn der Arbeitgeber muss neben den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes weitere Vorgaben beachten, zum Beispiel betriebsverfassungsrechtliche. Doch Vorsicht: Sie haben nach Kündigungseingang nur 3 Wochen Zeit! Deshalb bieten wir als Kanzlei für Arbeitsrecht Ihnen einen besonderen Service: Wir sichern Ihnen im Falle einer Kündigung einen Beratungstermin innerhalb von 48 Stunden zu.

Über Annahmeverzugslohn und Weiterbeschäftigungsantrag

Ist die Kündigung wirksam, so endet das Arbeitsverhältnis (u. U. rückwirkend). Ist sie nicht wirksam, bestand das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung fort. Dann können Sie den zwischenzeitlichen Lohn einfordern – den Annahmeverzugslohn. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch besteht nur unter strengen Voraussetzungen. Dennoch lohnt sich mithin ein Weiterbeschäftigungsantrag. Er ist ein wirksames Druckmittel im Kündigungsschutzverfahren, sofern zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Art gestellt. Gerne informieren wir Sie über diese Option.

Über Auflösungsantrag und Abfindungsanspruch

Ist die Kündigungsschutzklage erfolgreich, ist eine Rückkehr in den Betrieb dennoch fraglich. Insbesondere, wenn der Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hat. Dann ist eine Rückkehr nicht zumutbar. Als leitender Angestellter können Sie jetzt einen Auflösungsantrag stellen. Wird dieser bewilligt, wird  das Arbeitsverhältnis beendet und dem Arbeitnehmer eine Abfindung zugesprochen. Übrigens: Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung steht Ihnen nur in diesem Fall zu. Es hängt somit maßgeblich vom Verhandlungsgeschick Ihres Vertreters ab, ob und in welcher Höhe Sie eine Abfindung erhalten.

Woran Sie unbedingt denken sollten

Achtung: Waren Sie die 3-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der schriftlichen Kündigung. Außerdem wichtig: Weitere Maßnahmen sind nur in den ersten Tagen nach der Kündigung zulässig (so etwa die Zurückweisung der Kündigung wegen unterlassener Vertretungsanzeige). Zögern Sie also nicht einen Beratungstermin in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht zu vereinbaren um all ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Fristen, Auflagen, Grenzen: Das Arbeitsrecht ist komplex. Doch als leitender Angestellter genießen Sie Rechtsschutz. Nutzen Sie ihn, wenn das notwendig sein sollte. Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie in alles Fragen des Arbeitsrechts.

Welche Fallstricke lauern bei Auflösungsanträgen? Wie machen Sie Ihren Kündigungsschutz geltend?

Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

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