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Kanzlei Labisch: Hand mit Kugelschreiber

Die
Vertragsgestaltung

Warum aktuelle Rechtskenntnis

für Sie wichtig ist Die Gestaltung eines Vertrages unterliegt dem freien Willen. Die Gestaltungsfreiheit wird nur durch höherrangiges Recht eingeschränkt. Im Arbeitsrecht sind das z. B. Tarifverträge, Gesetz und Verfassung.

Die besondere Herausforderung bei Tarifverträgen

Die Tarif- und Arbeitskampffreiheit ist verfassungs-rechtlich geschützt. Tarifverträge sind privilegiert. Sie wirken normativ auf Arbeitsverträge. Einfachgesetzliche Einschränkungen dieser Freiheit können nur mit dem Schutz anderer Grundrechte gerechtfertigt werden. Um Verträge rechtssicher zu gestalten, ist ein umfassendes Verständnis der Grundrechte erforderlich. Hilfreich ist außerdem die Kenntnis der neuesten arbeits- und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Erst dann können Sie sicher gehen, dass sie keine gravierenden Rechte verletzen. Darum ist die Konsultierung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht hier für Sie in jedem Fall empfehlenswert. Gerne ist unsere Kanzlei für Sie da.

Warum Sie sich nicht auf vorformulierte Klauseln verlassen können

Arbeitsverträge unterliegen zahlreichen einfachgesetzlichen Einschränkungen, insbesondere der AGB-Kontrolle. Das bedeutet zum Beispiel: Eine vorformulierte Vertragsklausel kann unwirksam sein, wenn sie den Vertragspartner „unangemessen benachteiligt“. Was das heißt, ist unbestimmt und ändert sich mit den ständigen Strömungen des Rechts. Was gestern galt, kann heute unwirksam sein. Klauseln eines Vertrages können einfach wegfallen. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit, auch weil das gesetzliche Arbeitsrecht im Zweifel eher Arbeitnehmer schützt. Mit unseren Erfahrungen bei der Gestaltung von Verträgen geben wir Ihnen gerne Auskunft und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam rechtssichere Verträge.

Besondere Vorsicht bei Betriebsvereinbarungen

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist es aus oben genannten Gründen zwingend erforderlich die neueste Rechtsprechung zu kennen und diese in der Vertrags-gestaltung zu berücksichtigen. Noch komplizierter wird es bei Betriebsvereinbarungen: Hier sind beim Aushandeln nicht nur die Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften, sondern auch die inhaltsbegrenzenden Normen zu berücksichtigen – z.B. der Gleichbehandlungsgrundsatz oder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Da es für den juristischen Laien fast unmöglich ist, sich rechtlich immer auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung zu halten und stets jede neu erlassene Norm zu berücksichtigen, kann Ihnen nur eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht die nötige Rechtssicherheit verschaffen.

Setzen Sie auf maßgeschneiderte Verträge

Als Faustregel gilt: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eröffnen einen weiten Regelungsbereich, Arbeits-verträge unterliegen engeren gesetzlichen Grenzen. Jedoch sollten Sie bedenken: Unwirksame Klauseln führen mitunter zu erheblicher Rechtsunsicherheit und folgenschweren Verpflichtungen. Als Arbeitgeber profitieren Sie darum von moderneren, maßgeschneiderten Verträgen, die die aktuellen rechtlichen Vorgaben mit den individuellen Bedürfnissen in Einklang bringen. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung gerne weiter.

Sie sehen: Die Kenntnis der aktuellen Rechtsströmungen ist bei der Vertragsgestaltung von besonderer Bedeutung. Deshalb sollten Sie einen Fachanwalt zu Rate ziehen, der sich im aktuellen Arbeitsrecht auch wirklich auskennt.

Können Sie sich mit Musterarbeitsverträgen absichern? Wie umfangreich sollte ein Arbeitsvertrag gestaltet sein? Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung gerne weiter.

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Unser Erklärvideo zum Thema Vertragscheck

Als Unternehmer stellen Sie bei Umstrukturierungs-prozessen fest, dass Arbeitsverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarung nicht mehr aktuell sind. Wenn Sie keine Zeit zum Überarbeiten haben, zeigt das Video anschaulich, mit welchen Schritten wir Ihnen die Arbeit abnehmen können.