06131 - 464 850 0
Eine Statur von Justitia in der Kanzlei Labisch

Die Vertretung
vor der Einigungsstelle

Wie Sie als Arbeitgeber vor der Einigungsstelle erfolgreich sind

Scheitern Verhandlungen, trifft die Einigungsstelle zusammen. Entweder, man einigt sich dann freiwillig. Oder es wird ein „Urteil“ gefällt: der Einigungsstellenspruch. Das Ergebnis ist verbindlich. Es wird maßgeblich vom Verhandlungsgeschick Ihrer Vertretung vor der Einigungsstelle beeinflusst. Diese sollten Sie also sorgsam wählen.

Warum Sie die Interessen der Gegenpartei kennen sollten

Um geschickt verhandeln zu können, sollten Sie die Interessen der Gegenpartei umfassend analysieren. Natürlich müssen Sie auch Ihre eigenen Interessen genau kennen. Beides sollten Sie in Ihre Verhandlungsstrategie einbeziehen. Kennen Sie nämlich die Interessen der Gegenpartei, können Sie geringe Eingeständnisse machen und dadurch an Einfluss gewinnen. Außerdem führt eine sachliche und interessenorientierte Verhandlungsweise zu einem profunderen Ergebnis, als hitziges, personenbezogenes Debattieren. Dies ist die Stärke unserer Kanzlei. Durch die Mandate in allen Bereichen des Arbeitsrechts kennen wir alle Seiten und unsere Gegner auch stets von innen heraus.

Nutzen Sie diesen Vorteil für sich und Ihre Firma und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Wählen Sie Ihren Vertreter mit Bedacht

Beachten Sie die Besonderheiten Ihres Einigungsstellenverfahrens. Vor der Einigungsstelle treffen nur ein oder zwei Vertreter je Partei aufeinander (die Beisitzer), deren Rechtsbeistand sowie der Vorsitzende (meist ein Arbeitsrichter). Beide Parteien sind hier auf einen verhandlungsstarken Vertreter angewiesen. Wir verfügen über Erfahrung, Verhandlungsgeschick, eine kluge Strategie und Kenntnisse in der aktuellen Rechtsprechung. Gerne übernehmen wir die rechtliche Vertretung vor der Einigungsstelle für Sie.

Warum der Vorsitzende für Sie wichtig ist

Indirekt beeinflusst eine Partei die Verhandlung, wenn sie als erste die Person des Vorsitzenden vorschlägt. Dem muss die Gegenpartei zwar nicht zustimmen, für die Ablehnung aber nachvollziehbare Gründe angeben. Schlagen Sie den Vorsitzenden also vor, kann das für Sie günstig sein: Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und entscheidet bei Uneinigkeit zugunsten einer Partei. Wir überlegen also mit Ihnen gemeinsam welcher Vorsitzende der Erreichung Ihrer Ziele am zuträglichsten wäre.

Wie Ihr Rechtsbeistand Ihnen Kosten spart

Die Kosten des gesamten Verfahrens, einschließlich der Rechtsbeistände, sind in aller Regel vom Arbeitgeber zu tragen. Als Arbeitgeber profitieren Sie also von einem schnellen Verfahren. Bei der Wahl des Vorsitzenden sollten Sie bedenken, dass niedrige Honorare nicht notwendigerweise ein kostengünstiges Verfahren bedeuten. So kann mit der geschickten Wahl des Vorsitzenden und auch eines erfahrenen Rechtsbeistandes die sich durch ihre Fachkenntnis schnell eingearbeitet haben, viel Geld eingespart werden.

Ein Einigungsstellenverfahren bedeutet eine intensive Verhandlungssituation, die es zu meistern gilt. Erfolgreich ist der, der die verfahrenseigenen Besonderheiten kennt und sich zunutze macht. Setzen Sie deshalb auf uns als einen verhandlungsstarken Vertreter. Wir schöpfen alle Möglichkeiten aus um Ihre Interessen zu verteidigen.

Als Arbeitgeber vor der Einigungsstelle ein deutlich besseres Ergebnis erzielen – wie geht das?

Lassen Sie sich gerne von uns beraten.

Jetzt informieren
06131 - 464 850 0