Florian Hock

Florian Hock
Rechtsanwalt
Kompetenz durch Spezialisierung, Sicherheit durch Verständnis. Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Hock profitieren von dessen jahrelanger, intensiver Aufarbeitung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung.
Eine differenzierte Perspektive auf das gesamte Gebiet des Arbeitsrechts erwarb Herr Rechtsanwalt Hock bereits im Rahmen seiner universitären Ausbildung an der Johannes-Gutenberg Universität Mainz, in der das deutsche und europäische Arbeitsrecht zu seinen Schwerpunktgebieten zählte. Das Schwerpunktexamen absolvierte Herr Hock im Jahr 2014 mit Prädikat.
Während des anschließenden Referendariats im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz vertiefte Herr Hock seine Kenntnisse im Individual- und Kollektivarbeitsrecht im Rahmen des Wahlfaches Arbeitsrecht. Parallel unterstützte Herr Hock den Lehrstuhl Prof. Dr. Hergenröder (Universität Mainz, Lehrstuhl u.a. für Zivil- und Arbeitsrecht) als Korrekturassistent für Klausuren im Schwerpunktbereich „Deutsches und europäisches Arbeitsrecht“.
In den Jahren 2011 bis 2017 betreute Herr Hock zudem die umfangreichen Datenbanken für arbeitsgerichtliche Rechtsprechung arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de und arbeitsrecht-hessen.de. Im Rahmen dieser Tätigkeit bereitete Herr Hock unter anderem mehr als 1000 Gerichtsentscheidungen redaktionell auf und trug zu ihrer Veröffentlichung bei.
In der Beratung in den wirtschaftlich und emotional sensiblen Angelegenheiten des Arbeitslebens legt Herr Rechtsanwalt Hock besonderen Wert auf einen vertrauensvollen Umgang sowie hohe Expertise.