Dr. Marina Schaub

Dr. Marina Schaub
Rechtsanwältin
Frau Dr. Marina Schaub ist seit 2025 als Rechtsanwältin in unserer Kanzlei tätig und berät Unternehmen sowie Führungskräfte in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie vereint eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung mit umfassender forensischer Erfahrung und setzt sich mit großem Engagement für die Interessen unserer Mandantschaft ein – sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Ihr juristischer Werdegang ist geprägt von einer frühen Schwerpunktsetzung auf das Arbeits- und Sozialrecht, die sie im Studium wie auch im Referendariat – unter anderem durch die Wahlstation bei einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei – konsequent verfolgt hat. An ihre Ausbildung schloss sich eine mehrjährige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Justus-Liebig-Universität Gießen an. Dort befasste sie sich schwerpunktmäßig mit dem allgemeinen Schuldrecht, dem Zivilprozessrecht und dem Arbeitsrecht, konzipierte unter anderem arbeitsrechtliche Seminare für Studierende zu praxisrelevanten Themen wie dem Arbeitsrecht 2.0 oder dem Sportarbeitsrecht und führte diese eigenständig durch.
Vor ihrem Wechsel in unsere Kanzlei war Frau Dr. Schaub mehrere Jahre als prozessführende Rechtsanwältin in einer renommierten international agierenden Großkanzlei tätig, insbesondere im Zivilprozessrecht. In dieser Funktion vertrat sie unter anderem börsennotierte Unternehmen in komplexen wirtschaftsrechtlichen Verfahren.
Ihre Leidenschaft für die Interessenvertretung im gerichtlichen Verfahren sowie ihr ausgeprägtes prozessuales Denken prägen ihre anwaltliche Herangehensweise auch im arbeitsrechtlichen Kontext. Die Entscheidung, sich im Arbeitsrecht zu spezialisieren, basiert auf der Überzeugung, dass sich in diesem Rechtsgebiet juristische Präzision, strategisches Verhandlungsgeschick und persönliche Nähe zum Mandanten in besonderer Weise vereinen lassen.
Frau Dr. Schaub legt großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Kommunikation. Sie versteht sich als verlässliche Ansprechpartnerin, die die Anliegen ihrer Mandantschaft nicht nur juristisch kompetent, sondern auch lösungsorientiert und menschlich nachvollziehbar begleitet. Ihre wissenschaftliche Kompetenz zeigt sich unter anderem in ihrer Dissertation zum Thema „Die staatsanwaltschaftliche Öffentlichkeitsarbeit im Ermittlungsverfahren – Grundlagen, Grenzen, Rechtsschutzmöglichkeiten“, in der sie sich mit der rechtlichen Bewertung staatsanwaltschaftlicher Kommunikationspraxis, den Schutzinteressen betroffener Personen und der Problematik dauerhafter Online-Abrufbarkeit auseinandersetzt. Darüber hinaus veröffentlichte sie eine Entscheidungsbesprechung zum Urteil des BGH vom 19.12.2014 (V ZR 194/13) zum Handeln in fremdem Namen bei fehlendem Auftreten des Vertretenen, erschienen in der LMK 2015 (Walker/Khachatryan).