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Handlauf der Treppe in der Kanzlei Labisch

Die Gestaltung von
Geschäftsführerverträgen

Grundsätzliches, was für Sie von Vorteil ist

Ob Geschäftsführer oder leitender Angestellter: Das Arbeitsverhältnis weist einige Besonderheiten auf. Sie stehen dem Arbeitgeber nah und verfügen über entsprechende Befugnisse. Allerdings genießen Sie nur eingeschränkten arbeitsrechtlichen Schutz. Als leitender Angestellte sind Sie von kollektiven Sicherungsmechanismen ausgeschlossen, als Geschäftsführer schützen Sie nur die rudimentärsten Vorschriften.

Klären Sie Ihren Status als Geschäftsführer

Für Geschäftsführer gilt: Bestimmt werden muss, ob er Organvertreter oder aber ein sog. „Fremd-Geschäftsführer“ ist. Ist er Organvertreter, übt er die oberste Weisungsbefugnis aus. Dann ist er kein Arbeitnehmer und bekommt also keinen nennenswerten arbeitsrechtlichen Schutz. Als Fremd-Geschäftsführer kann durchaus die Arbeitnehmereigenschaft vorliegen. Was das genau bedeutet, muss im Einzelfall bestimmt werden. Hier lohnt sich die Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gerne helfen wir Ihnen in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht hierbei gerne weiter.

Warum Sie gut verhandeln sollten

Im Regelfall folgen die Vorschriften für Geschäftsführer dem Grundsatz der Privatautonomie. Dieser lässt gesetzlichen Schutz nur im Ausnahmefall zu. Sie sollten dann klare Vereinbarungen treffen – zum Beispiel über den Anspruch von Entgeltfortzahlungen für Krankheits- und Urlaubszeiten. Klären Sie auch, ob überhaupt Urlaubsanspruch besteht. Unsere Erfahrungen zeigen: Während Dienstgeber in dieser Situation regelmäßig den „Ton angeben“, bleiben Bewerber oft hinter ihren Möglichkeiten zurück. Verhandeln Sie hartnäckig. Um sinnvolle Forderungen für Sie zu erörtern, vereinbaren Sie gerne bei uns einen Beratungstermin. Beispielsweise könnte eine Beteiligung an der Gesellschaft, Versicherungsleistungen oder eine Altersvorsorge für Sie sinnvoll sein.

Was Sie bei den Verhandlungen im Auge behalten sollten

Die Beendigung des Dienstverhältnisses sollte ebenfalls geklärt werden. Hier gibt es bei der Vertragsgestaltung oft Streit. Kündigungsschutz und Abfindungsansprüche spielen dabei eine wichtige Rolle. Im Geschäftsführervertrag können eindeutige Regelungen getroffen werden. Klären Sie außerdem Ihr vorangegangenes Arbeitsverhältnis. Vereinbaren Sie, ob es mit Beendigung der Geschäftsführertätigkeit wieder aufleben kann. Gerne prüfen wir für Sie auch eventuelle Wettbewerbsverbote. Diese können Ihr berufliches Fortkommen in teils unzulässiger Weise beeinträchtigen.

Nutzen Sie die Vorteile eines Geschäftsführervertrages

Noch einmal: Ein Geschäftsführervertrag bedeutet, dass Sie von dem üblichen arbeitsrechtlichen Schutz ausgenommen sind. Doch es gibt auch Vorteile. Denn Geschäftsführerverträge bieten vor allem eines: Gestaltungsfreiheit. Nutzen Sie diese Freiheit und bringen Sie Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zur Geltung. Wir analysieren für Sie Ihre rechtliche Position und benennen Ihre Interessen. Gerne führen wir auch für Sie zielstrebige Verhandlung mit Ihrem Dienstgeber. Um allen Fallstricken aus dem Weg zu gehen und um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen ist eine Beratung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie die optimale Lösung.

Geschäftsführer oder leitender Angestellter zu sein bringt viele Pflichten mit sich. Aber auch Rechte. Und diese sollten Sie kennen, um nicht in Nachteil zu geraten. Beraten Sie sich bei Vertragsverhandlungen mit Ihrem Rechtsvertreter.

Welche Fallstricke lauern bei Verträgen? Auf welche Reglungen haben Sie Anspruch?

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie umfassend und zielgenau.

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