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Herr Labisch im Gespräch

Beratung bei
Umstrukturierungen

Was Sie bei Betriebsänderungen tun können

Betriebe ändern sich. Abteilungen werden geschlossen, ausgelagert, zusammengelegt. Meist aus wirtschaftlichen Gründen. Leitende Angestellte kann das verunsichern. Deshalb ist es wichtig, Ihre Rechte bei Umstrukturierungen zu kennen.

Die erste Vertretung Ihrer Interessen

Bei einer Umstrukturierung stellt sich zunächst die Frage, ob eine Betriebsänderung vorliegt, was wiederum von Art und Ausmaß der Umstrukturierung abhängt. Anzunehmen ist eine Betriebsänderung beispielsweise bei der Spaltung eines Betriebs oder der Stilllegung einzelner Betriebsteile. Im Falle einer Betriebsänderung werden Ihre Interessen vom Sprecherausschuss vertreten, sofern ein solcher im Unternehmen gewählt ist. Mit diesem muss der Arbeitgeber zumindest über einen Nachteilsausgleich (Umzugsgelder, Abfindungen, etc.) verhandeln. Unter Umständen trifft sogar der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung, die Ihnen zugutekommt. Im Vergleich zu Arbeitnehmern, die durch den Betriebsrat vertreten werden, genießen Sie als leitender Angestellter geringeren kollektiven Schutz. Denn mit dem Sprecherausschuss muss der Arbeitgeber nur verhandeln, nicht aber ein Ergebnis erzielen. Als erster kompetenter Ansprechpartner stehen daher auch wir Ihnen gerne zur Seite.

Souverän Verhandeln

Unabhängig vom Sprecherausschuss können auch Sie selbst aktiv werden. Sollen Sie zum Beispiel versetzt werden, kann das nur nach den Vorgaben Ihres Arbeitsvertrages geschehen. Die neue Arbeitsstelle muss damit im Einklang stehen. Und nicht nur der weitere Einsatz im Unternehmen, auch eine eventuelle Zahlung von Ausgleichsleistungen kann mit dem Arbeitgeber individuell besprochen werden. Grundsätzlich gilt: Das Gespräch auf Augenhöhe wird Ihnen durch Ihre Sonderposition erleichtert – suchen Sie daher den Kontakt. Für Ihr souveränes Auftreten können Sie gerne auf die fachkompetente Unterstützung unserer Kanzlei zurückgreifen. Wir beraten Sie umfassend sowie interessengerecht und führen auf Wunsch die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.

Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten

Eine Kündigung ist heikel, weil mit Ihr erhebliche wirtschaftliche Folgen verbunden sind. Das gilt für leitende Angestellte ebenso wie für jeden anderen Arbeitnehmer. Als leitender Angestellter genießen Sie zwar den allgemeinen Kündigungsschutz, allerdings mit geringerem Bestandsschutz. Konkret kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung selbst dann beenden, wenn ein Gericht die Kündigung für unwirksam befunden hat. Für Sie als leitenden Angestellten kann darum eine außergerichtliche Vereinbarung die bessere Alternative zur Kündigungsschutzklage sein. Dennoch bringt die Kündigungsschutzklage einen entscheidenden Vorteil mit: Sie verhindert die automatische Wirksamkeit einer rechtswidrigen Kündigung. Denn wird eine (auch rechtswidrige) Kündigung nicht mit der Kündigungsschutzklage angegriffen, gilt sie als wirksam. Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Darüber hinaus können Sie einzelne Rechte nur innerhalb weniger Tage geltend machen. Im Falle einer Kündigung garantieren wir Ihnen daher einen Beratungstermin innerhalb von 48 Stunden.

Umstrukturierungen sind nicht zwangsläufig ein Nachteil. Wenn Sie jedoch Ihren Arbeitsplatz in Gefahr sehen oder sich benachteiligt fühlen, sollten Sie handeln. Suchen Sie das Gespräch mit dem Sprecherausschuss. Um Ihre Rechte effektiv geltend zu machen, sind wir in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht gerne für Sie da und beraten Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten.

Was ist die beste Verhandlungsstrategie? Wie begegnen Sie am besten einer Kündigung?

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne.

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