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Willkommen in der Kanzlei Labisch

Arbeitsrecht
für leitende Angestellte

Warum Sie einen erfahrenen Rechtsexperten brauchen

Führungskräfte fordern fachkundige Antworten, um Haftung und Verantwortung zu überblicken. Aus Arbeitnehmersicht stehen leitende Angestellte auf Arbeitgeberseite. Sie nehmen eine arbeitsrechtliche Sonderstellung ein. Das beginnt schon mit der Frage, wann es sich bei einem Arbeitnehmer um einen leitenden Mitarbeiter im Sinne des Gesetzes handelt.

Die Anwaltskanzlei für Führungskräfte
Wir haben Ihre Sonderstellung im Blick

Diese arbeitsrechtliche Sonderstellung führt zu komplexen Sachverhalten. Für Führungskräfte und leitende Angestellte gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Auch Arbeitszeitgesetz und Kündigungsschutz sind eingeschränkt. Wir kennen diese Sonderstellung. Als ausgewiesene Experten für Arbeitsrecht vertreten wir Sie rechtssicher und überzeugend – vor Ihrem Arbeitgeber genauso wie vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick

Um Ihnen bei ersten Fragen weiterzuhelfen, haben wir für Sie wichtige Themen aus dem Arbeitsrecht zusammengestellt. Über das Menü finden Sie wertvolle Hinweise und top-aktuelle Informationen.

Sie brauchen eine kompetente Rechtberatung? Dann rufen Sie uns gerne an.

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Für mich als leitenden Angestellten war es wichtig eine individuelle und kompetente Beratung zu erhalten. Die Betreuung sowie das Ergebnis waren weit über meinen Erwartungen. Ein absolutes Premiumpaket. Nochmals danke.

Rainer Schweda

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