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Kanzlei Labisch: Hand mit Kugelschreiber

Die Gestaltung
von Betriebsvereinbarungen

Wissen ist Trumpf

Betriebsvereinbarungen regeln alle betrieblichen, betriebsverfassungsrechtlichen und sozialen Angelegenheiten – entweder durch eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder durch den Spruch der Einigungsstelle. In jedem Fall sind sie bindend.

Warum es sinnvoll ist gut informiert zu sein

Betriebsvereinbarungen erfordern besondere Verfahrens-, Form- und Inhaltsvorschriften. So muss zum Beispiel eine regelungsfähige Angelegenheit vorliegen. Eine Betriebsvereinbarung kann erst nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung abgeschlossen werden. Die Bedingungen, die zu beachten sind, sind vielfältig. Es gilt, einige Hürden zu überwinden. Als Betriebsrat sollten Sie sich gründlich über Verfahrensformen informieren, um rechtssicher aufzutreten. Als Kanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen hier selbstverständlich zur Verfügung.

Warum Sie ein umfassendes Verständnis der Regelungssysteme brauchen

Für eine Betriebsvereinbarung sollten Sie umfangreiche Aufklärungsarbeit im Betrieb leisten. Die Interessen der Belegschaft und die Umstände müssen ermittelt, die Ergebnisse rechtlich eingeordnet werden. Sie sollten dabei die Regelungsfähigkeit der Angelegenheit sowie die rechtlichen Grenzen beachten. Diese Grenzen müssen notfalls auch dem Arbeitgeber aufgezeigt werden. Außerdem gilt: Die Betriebsvereinbarung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen – z. B. den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Diskriminierungsverbote oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dazu brauchen Sie ein umfassendes Verständnis arbeitsrechtlicher, grund- und sozialrechtlicher sowie allgemein privatrechtlicher Regelungssysteme.

Wie verhandeln Sie erfolgreich mit dem Arbeitgeber?

Verhandeln Sie sachorientiert und in geeignetem Rahmen. Achten Sie auf Verzögerungs- und Beschleunigungstaktiken, die Sie unter Druck setzen sollen. Sollte das der Fall sein, sollten Sie geeignete Gegen- oder auch Präventivmaßnahmen ergreifen, die die Verhandlungen wieder auf ihren Sachgehalt lenken. Insbesondere Betriebsräte profitieren hier von einem verhandlungsstarken Vertreter. Übrigens: Je nach Angelegenheit können Sie diesen auf Kosten des Arbeitgebers hinzuziehen. Ob die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers gilt, ermitteln Sie am besten mit unseren Rechtsexperten in einem Erstgespräch.

Beim Aushandeln von Betriebsvereinbarungen lauern viele rechtliche Fallstricke. Eine Rechtsschulung ist eine gute Basis, mit der Sie als Betriebsrat sicher auftreten können. Bei weiterführenden Angelegenheiten stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung.

Rechtssicher vor der Einigungsstelle auftreten? Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers abklären?

In Angelegenheiten zu Betriebsvereinbarungen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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