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Beratung und Vertretung
im Beschlussverfahren

Gut, wenn Sie als Betriebsrat Ihre Rechte kennen

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat ist gesetzlich normiert – diese Regelungen dienen dem Erhalt des Betriebsfriedens. Und sollen zur Schaffung einer produktiven Atmosphäre beitragen. Dennoch kann es zu Konflikten kommen. Hierfür ist die Schlichtung mittels Einigungsstellenverfahren vorgesehen.

Warum Sie über Ihre Rechte Bescheid wissen sollten

Ein gerichtliches Verfahren kann mehr schaden als nützen. Immerhin müssen die Betriebsparteien nach einem zerrüttenden Verfahren hinterher wieder zusammenarbeiten. Überlegen Sie sich also gut, ob sie vor Gericht ziehen. Doch bestehen Sie immer auf Ihre Rechte – zum Beispiel auf die Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte oder den Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder. Auch aus einer Betriebsvereinbarung können Rechte entstehen. Wer sein Recht kennt, kommt im Ernstfall mit einem guten Rechtsbeistand auch ohne Verfahren aus. Gerne sind wir Ihnen in unserer Kanzlei in allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit als Betriebsrat ein verlässlicher Partner.

Warum Gerichtskosten nicht Ihre Sorge sind

Was tun, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht verletzt? Als Betriebsrat können sie deren Einhaltung verlangen. Eine Anrufung des Arbeitsgerichts ist ein wirksames Druckmittel. So können Sie im Eilverfahren das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern (z. B. das Verstreichen eines Schulungstermins). In einem solchen Fall entscheiden Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren. Die Kosten sind hier gering, da die Parteien nur die eigenen Aufwendungen tragen. Wichtig zu wissen: Diese Aufwendungen können Sie als Betriebsrat vom Arbeitgeber zurückverlangen. Der Arbeitgeber wird doppelt belastet, der Betriebsrat muss keine Kosten fürchten.

Warum sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie lohnt

Beachten Sie die Grenzen der Kostentragungspflicht. Das bedeutet: Können Sie als Betriebsrat Angelegenheiten selbst erledigen, beauftragen aber einen Dritten und es entstehen Kosten – so kann der Arbeitgeber die Erstattung verweigern. Darum klären wir den Sachverhalt in einem ersten Beratungsgespräch, sollten Sie uns als Rechtsbeistand beauftragen. Übrigens: Ein Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnt sich immer, um Ihre Optionen zu prüfen.

Betriebsräte müssen generell rechtssicher auftreten, um die Interessen von Arbeitnehmern zu wahren. Darum ist eine rechtliche Absicherung besonders wichtig.

Sie haben weitere Fragen zur Kostentragungspflicht? Sie benötigen einen kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Sie haben ein anderes Anliegen bei dem wir Ihnen in unserer Arbeitsrechtskanzlei behilflich sein können?

Wir helfen Ihnen gerne.

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