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Handlauf der Treppe in der Kanzlei Labisch

Der
Interessenausgleich

Und welche Folgen er für Sie als Arbeitgeber hat

Ein Interessenausgleich wird im Zuge einer Betriebsänderung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen. Die Betriebsparteien regeln darin beispielsweise, zu welchem Zeitpunkt ein Betriebsteil stillgelegt wird. Der Betriebsrat wir unter anderem versuchen soziale Nachteile für die Belegschaft zu verhindern.

Achtung: Waren Sie die Unterrichtungs- und Verhandlungspflicht

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet ein Interessenausgleich: Sie haben eine Unterrichtungs- und Verhandlungspflicht. Ihnen obliegt die Durchführung des Beteiligungsverfahrens, andernfalls erhalten entlassene Arbeitnehmer automatisch einen Abfindungsanspruch. Wichtig: Um Abfindungsansprüche zu verhindern, müssen Sie auch die Einigungsstelle anrufen, sofern die Verhandlungen gescheitert sind. Letztlich können Sie die Betriebsänderung jedoch nach eigenen Vorstellungen durchführen. Üblicherweise sind die fachjuristischen Kenntnisse innerhalb einer Firma nicht vollständig ausreichend, um alle juristischen Besonderheiten zu berücksichtigen, gerne helfen wir Ihnen in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht hierbei weiter.

Welchen entscheidenden Vorteil Ihnen ein Interessenausgleich bietet

Im Falle von Entlassungen bietet ein Interessenausgleich Ihnen einen großen Vorteil: Wenn Sie sich mit dem Betriebsrat über die zu entlassenden Arbeitnehmer einigen, sind Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer nur eingeschränkt überprüfbar. Die zu entlassenden Arbeitnehmer müssen namentlich aufgelistet werden – für einen Interessenausgleich mit Namensliste. Das kann ein Prozessrisiko erheblich verringern. Bestehen Sie bei einem Interessenausgleich deshalb immer auf die Schriftform. Übrigens: Im Gegensatz zum Interessenausgleich ist die Erstellung eines Sozialplanes erzwingbar. Mehr Infos unter Sozialplan.

Im Arbeitsrecht lauern viele Fallstricke, die nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt. Achten Sie deshalb bei einem Interessenausgleich darauf ausschließlich einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten und kompetenten Rechtsbeistand zu beauftragen der Sie rechtssicher berät und Ihre Interessen zielsicher durchsetzt.

Kann ein Interessenausgleich Kündigungen erleichtern? Was tun bei Abfindungsansprüchen oder einem Prozess?

Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

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